Kostenübernahme SBGG
Kostenübernahme für Gebühren der Namens- und Personenstandsänderung in Rahmen des SBGG in der StädteRegion Aachen
Endlich lassen sich Namens- und Personenstandsangaben nun nach dem Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt ändern. Dadurch entstehen jedoch weiterhin Kosten, die nicht jede Person selbst tragen kann. Für Personen, auf die dies zutrifft, bieten der Rainbow e.V. und das Queerreferat an den Aachener Hochschulen e.V eine Kostenerstattung für die anfallenden Gebühren an.
Personen, die die Kostenerstattung in Anspruch nehmen wollen, sollten folgende Kriterien erfüllen:
- Sie wollen eine Namens- und Personenstandsänderung nach dem SBGG vornehmen
- Sie erklären nach Selbsteinschätzung, dass sie zur Bezahlung der anfallenden Gebühren eine Erstattung benötigen
- Sie leben in der StädteRegion Aachen
Um das Angebot in Anspruch zu nehmen, muss das Formular zur Kostenerstattung vollständig ausgefüllt und zusammen mit einer PDF-Kopie des Gebührenbescheids/der Rechnung des Standesamtes per E-Mail an info@rainbow-aachen.de gesendet werden.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf zur Erstattung oder zum Vorgehen bei der Namens- und Personenstandsänderung nach dem SBGG hilft die Beratungsstelle des Rainbow e.V. weiter: beratung@rainbow-aachen.de.